1 Zugehörigkeit
Zum Evang. Jugendwerk in Württemberg gehören alle Gruppen, Kreise und Vereine, die im
Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg im Sinne von 2 Abs. 1 Jugendarbeit treiben,
sofern sie nicht unmittelbar von der Landeskirche beauftragt sind oder Verbänden im Bereich
der Landeskirche angehören.
Es besteht die Möglichkeit, daß sich Gruppen, Kreise, Vereine und Aktionen innerhalb des
Evang. Jugendwerks in Württemberg zu Gliederungen auf Landesebene zusammen schließen
Außerdem ist es möglich, daß sich Verbände unter Wahrung ihrer eigenen Arbeitsformen
korporativ dem Evang. Jugendwerk in Württemberg anschließen.
2 Aufgabe
Das Besondere der evangelischen Jugendarbeit besteht in ihrem Verkündigungsauftrag.
Dieser hat seinen Grund und seinen Inhalt im Werk und Leben des geschichtlichen Jesus von
Nazareth und in seiner Auferweckung durch Gott. Dadurch ist für das Evang. Jugendwerk in
Württemberg die dauernde Verpflichtung gegeben, jungen Menschen zum persönlichen
Glauben an Jesus Christus und zur Bewährung dieses Glaubens in den vielfältigen Aufgaben
unserer Welt zu helfen.
Das Evang. Jugendwerk in Württemberg hat die Aufgabe, die Jugendarbeit in Gemeinden und
Bezirken zu fördern, die gemeinsame Belange aller in ihm Zusammengeschlossenen zu
vertreten und ihre Verbindung untereinander zu pflegen.
Das Evang. Jugendwerk in Württemberg arbeitet selbständig im Auftrag der Evangelischen
Landeskirche in Württemberg.
3 Haushaltsführung
Die Finanzierung der Aufgaben des Evang. Jugendwerks in Württemberg erfolgt durch Beiträge
der Gruppen, Kreise, Vereine und Verbände, durch Opfer und Spenden sowie durch Zuschüsse
der Evang. Landeskirche in Württemberg und andere Zuschüsse.
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4 Regionale Gliederungen
Das Evang. Jugendwerk in Württemberg ist in Bezirke gegliedert, die in der Regel das Gebiet
eines Kirchenbezirks umfassen.
Die leitenden Organe der Bezirke arbeiten nach einer von der Landeskirche und der
Delegiertenversammlung des Evang. Jugendwerks in Württemberg aufgestellten
Rahmenordnung.
Es folgen noch 5 bis 12, die sich mit den Organen befassen
13 Mitgliedschaft in den Weltbünden
Das Evang. Jugendwerk in Württemberg ist über den "CVJM- Gesamtverband in Deutschland
e.V." Mitglied im YMCA Weltbund und über die "Evangelische weibliche Jugend Deutschlands -
Burckhardthaus e.V." Mitglied im YWCA - Weltbund.
14 Änderung der Ordnung
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15 Inkrafttreten der Ordnung
Diese Ordnung tritt am 01. Januar 1992 in Kraft. (...)