2.1
Der CVJM bekennt sich zum Evangelium von Jesus Christus. Er steht zur Pariser Basis von 1855
mit der inzwischen erfolgten Ergänzung durch den CVJM - Gesamtverband Deutschland e.V.
(vgl. Anhang).
2.2
Daraus ergibt sich für den Verein die besondere Aufgabe, jungen Menschen zum Glauben an
Jesus Christus und zur Bewahrung dieses Glaubens in den vielfältigen Aufgaben unserer Welt
zu helfen. Die Arbeit ist daher nicht nur auf Mitglieder des Vereins beschränkt.
2.3
Der Verein arbeitet als eigenständiges Werk grundsätzlich nach der Ordnung des
Evangelischen Jugendwerks in Württemberg vom 1.1.1992 oder einer solchen, die an ihre
Stelle tritt.
2.4
Der Verein erfüllt damit Aufgaben der Jugendpflege und verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Dies gilt auch beim Ausscheiden von
Mitgliedern und bei der Auflösung des Vereins.