Die Satzung kann durch die Mitgliederhauptversammlung geändert werden, wenn mindestens
drei Viertel der anwesenden Mitglieder dies beschließen. Die Ziffern 1,2 und 3 von Abschnitt 2
dürfen ihrem Grundsatz nach nicht geändert werden. Zur Änderung dieser Ziffern ist ein
einstimmiger Beschluss der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Bindung
des Vereins an die Pariser Basis muss auf jeden Fall bestehen bleiben. Die Pariser Basis kann
nur durch den CVJM Weltbund geändert werden.