Der Ausschuss besteht aus:
-bden Mitgliedern des Vorstands,
-bvier weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederhauptversammlung in geheimer Wahl auf zwei Jahre gewählt
werden (dabei soll das Zahlenverhältnis der männlichen und weiblichen Mitglieder des Vereins angemessen
berücksichtigt werden)
-beinem/einer Vertreter/in des Posaunenchors, der/die vom Posaunenchor im Zeitpunkt der Wahl der
Ausschussmitglieder nach eigener Ordnung bestellt wird. Er/Sie nimmt gleichzeitig stimmberechtigt an der
jährlichen Mitgliederhauptversammlung und an den außerordentlichen Mitgliederversammlungen teil.
5.2.1 Einberufung und Beschlussfassung
Der Ausschuss wird durch die/den Vorsitzende/n einberufen. Die Leiter/innen der einzelnen Gliederungen können,
soweit sie nicht Ausschussmitglieder sind, zu den Beratungen des Ausschusses hinzugezogen werden. Der
Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden
mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
5.2.2 Schriftführer/in
Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte den/die Schriftführer/in. Diese/r hat die Niederschriften über die Sitzungen
des Ausschusses aufzunehmen, die von ihr/ihm und der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen sind.
5.2.3 Aufgaben
Der Ausschuss entscheidet über wichtige Vereinsangelegenheiten. Er macht der Mitgliederhauptversammlung die
Vorschläge für die Wahl der Vorstandsmitglieder und über die Angliederung verwandter Vereinigungen. Er
bestimmt die Ordnung des Vereins und beschließt den Ausschluss von Mitgliedern.