3.1 Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft wird schriftlich
beantragt. Das Mitglied muss bereit sein, die Ziele und Grundsätze der Vereinssatzung
anzuerkennen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3.2 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der
Mitgliederhauptversammlung beschlossen. In besonderen Fällen ist die Mitgliedschaft auch
ohne Beitragszahlung möglich.
3.3 Austritt
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
3.4 Ausschluss
Wer der Satzung des Vereins wissentlich zuwiderhandelt, kann durch den Ausschuss
ausgeschlossen werden. Er hat das Recht, vorher vom Ausschuss gehört zu werden. Der
Ausschluss ist ihm schriftlich mitzuteilen.
3.5 Förderung der Vereinsarbeit
Natürliche und juristische Personen können die Arbeit des Vereins auch ohne Mitgliedschaft
durch einen regelmäßigen Beitrag fördern.