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  • 5.3 Die Mitgliederhauptversammlung

Die Mitgliederhauptversammlung findet jährlich statt.

5.3.1 Einberufung

Sie wird von dem/der Vorsitzenden mindestens 14 Tage vorher durch schriftliche Einladung der Mitglieder
einberufen. Der/die Vorsitzende hat eine außerordentliche Mitgliederhauptversammlung einzuberufen, wenn
dies vom Ausschuss oder mindestens einem Viertel der eingeschriebenen Mitglieder verlangt wird.

5.3.2 Beschlussfassung

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden
den Ausschlag. Stimmübertragung ist unzulässig.

5.3.3 Schriftführer/in

Die Mitgliederhauptversammlung bestellt aus ihrer Mitte den/die Schriftführer/in. Diese/r hat die Niederschriften
über die Sitzungen der Mitgliederhauptversammlung aufzunehmen, die von ihr/ihm und der/dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen sind.

5.3.4 Aufgaben

Die Mitgliederhauptversammlung wählt den Vorstand und 4 Mitglieder für den Ausschuss des Vereins.
Die Mitgliederhauptversammlung hat dem Vorstand und auf Antrag von zwei Rechnungsprüfern/innen dem/der
Kassenverwalter/in für seine/ihre Kassenführung Entlastung zu erteilen. Die Rechnungsprüfer/innen werden
von der Mitgliederhauptversammlung jährlich bestellt.
Die Mitgliederhauptversammlung entscheidet über

  • die Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • die Angliederung verwandter Vereinigungen
  • Satzungsänderungen
  • die Auflösung des Vereins.

 


 
Aktuelle Informationen:
50 Jahre CVJM Nussdorf

Für das 50 jährige Jubiläum des CVJM haben wir einiges für Sie geplant:

Ab Januar 2020 wird jeden Monat eine Aktion angeboten.
Bitte beachten Sie die regelmäßigen Informationen auf dieser Seite oder im Mitteilungsblatt

Aktuell gestalten wir einen Flyer mit diversen Angeboten, dieser wird zeitnah in den Geschäften und im Gemeindehaus ausgelegt.

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