Dem Vorstand gehören an
- der/die Vorsitzende
- der/die stellvertretende Vorsitzende
- der/die Kassenverwalter/in.
- der/die jeweilige Pfarrer/in der Evangelischen Kirchengemeinde Nussdorf kann mit seinem/ihrem
Einverständnis vom Ausschuss als weiteres Mitglied in den Vorstand berufen werden.
5.1.1 Aufgaben und Beschlussfassung des Vorstands
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist für die Bildung von Gliederungen zuständig und
entscheidet über die Bildung neuer und die Umbenennung bestehender Gliederungen. Er ernennt die
Leiter/innen der einzelnen Gliederungen und die weiteren Mitarbeiter/innen des Vereins. Er gibt den
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ihre Richtlinien. Ferner schlägt er der Mitgliederhauptversammlung die Höhe der
Mitgliedsbeiträge zur Beschlussfassung vor. Die Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Kommt ein
einstimmiger Beschluss nicht zustande, so ist die betreffende Angelegenheit dem Ausschuss zu überweisen.
5.1.2 Wahl der Vorstandsmitglieder
Die Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des Ausschusses von der Mitgliederhauptversammlung in
geheimer Wahl einzeln und nacheinander auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. In den Vorstand
sollen sowohl männliche als auch weibliche Mitglieder gewählt werden, wobei für ihr zahlenmäßiges Verhältnis
untereinander und für die Übernahme der einzelnen Ämter keine besonderen Bestimmungen gelten.
Vorstandsmitglied kann nur ein Mitglied sein, das vom Ausschuss zur Wahl vorgeschlagen und von der
Mitgliederhauptversammlung gewählt ist. Schlägt der Ausschuss mehrere Mitglieder zur Wahl vor, so ist
dasjenige gewählt, das die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Steht nur ein Mitglied zur
Wahl, so muss dieses die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Kommt eine Wahl nicht
zustande, so wird sie in einer außerordentlichen Mitgliederhauptversammlung wiederholt.
5.1.3 Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder
Die drei gewählten Vorstandsmitglieder vertreten je einzeln den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der/die
Vorsitzende führt den Vorsitz im Vorstand, im Ausschuss und in der Mitgliederhauptversammlung. Im
Verhinderungsfall tritt eines der beiden weiteren Vorstandsmitglieder ein.
Der/die Kassenverwalter/in ist für die Kassenführung verantwortlich. Er/Sie hat der
Mitgliederhauptversammlung einen Kassenbericht über das abgelaufene Rechnungsjahr (Kalenderjahr) zu
erstatten und eine Übersicht für den Haushalt des laufenden Jahres vorzulegen. Er/Sie hat dem Vorstand bei
Bedarf über die laufenden Einnahmen und Ausgaben und die Finanzlage des Vereins zu berichten.