Der Verein gliedert sich in Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit, wobei vom Vorstand
entsprechende Gliederungen gebildet werden. Der Posaunenchor ist als solcher korporatives
Mitglied des Vereins. Er gibt sich seine eigene Ordnung. Angehörige des Posaunenchors können
darüber hinaus Einzelmitglieder des Vereins nach Abschnitt 3 der Satzung werden.